In Deutschland muss Trinkwasser immer der Trinkwasserverordnung entsprechen. Hier ist auch die Mischbarkeit geregelt. Im Projekt werden die Mischbarkeit und damit gegebenenfalls verbundene Veränderungen berücksichtigt. Mit großen Änderungen ist nicht zu rechnen. Veränderungen z.B. in der Wasserhärte sind vorher berechenbar.
Die Wasserqualität verändert sich in der Regel nicht wesentlich. Es wird zu einer Angleichung der Wasserhärte kommen. Auch das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht kann sich geringfügig verändern. Dies kann man jedoch gut bestimmen und – falls erforderlich – auch korrigieren.